Das Nikāḥ – Die islamische Eheschließung

Philosophie des Nikāḥ – Die islamische Eheschließung

 

Der Heilige Prophet MuhammadSAW sagte:

النِّكَاحُ مِنْ سُنَّتِي فَمَنْ لَمْ يَعْمَلْ بِسُنَّتِي فَلَيْسَ مِنِّي

„Das Nikāḥ (islamische Eheschließung) ist Teil meiner Sunna (Praxis) und wer meine Sunna (Praxis) nicht befolgt, hat nichts mit mir zu tun.“[1. Sunan Ibn-e māǧa, kitābu n-nikāḥ, Hadith-Nr, 1846]

 

Der Verheißene MessiasAS beschreibt die Vorteile der Ehe folgendermaßen:

„Gemäß dem Heiligen Qur‘an gibt es drei Vorteile der Ehe: Rechtschaffenheit, Erhaltung der Gesundheit und Erhaltung der Nachkommenschaft. […] An einer Stelle sagt der Heilige Qur‘an:

»Und diejenigen, die keine (Gelegenheit) zur Ehe finden, sollen sich keusch halten, bis Allah sie aus Seiner Fülle reich macht.«[2. Der Heilige Qur’an, Sure An-Nur (24:34)]

Das bedeutet, jene, die nicht über die Mittel zur Heirat verfügen, die der Weg zur Bewahrung von Rechtschaffenheit ist – die sollten andere Wege gehen, um sich rechtschaffen zu halten.

 

In Bukhari und Muslim steht, dass der Heilige ProphetSAW sagt:

‚Derjenige, der keine Mittel zum Heiraten hat, soll sich durch das Fasten rechtschaffen halten.‘

 

Das Hadith lautet folgendermaßen:

يَا مَعْشَرَ الشَّبَابِ مَنِ اسْتَطَاعَ مِنْكُمُ الْبَاءَةَ فَلْيَتَزَوَّجْ فَإِنَّهُ أَغَضُّ لِلْبَصَرِ وَأَحْصَنُ لِلْفَرْجِ وَمَنْ لَمْ يَسْتَطِعْ فَعَلَيْهِ بِالصَّوْمِ فَإِنَّهُ لَهُ وِجَاءٌ

„O, Ihr jungen Menschen! Wer immer unter euch die Mittel zur Heirat hat, der sollte heiraten, weil Heiraten die Blicke anständig niederwerfend macht und den Mann vor Ehebruch schützt. Andererseits haltet das Fasten, weil es (das Fasten) die sexuellen Leidenschaften tötet.[3. Ṣaḥīḥ al-buḫārī, kitābu n-nikāḥ, Hadith-Nr. 5066]

Die oben angeführten Verse und Überlieferungen, zusammen mit vielen anderen, beweisen, dass die Ehe nicht nur ein Mittel zur Erfüllung sexueller Leidenschaften ist, eher ist sie ein Mittel, um schlechte Gedanken und schlechte Blicke und schlechte Taten zu vermeiden. Sie ist auch ein Mittel, um die Gesundheit zu schützen.

 

Es gibt einen weiteren Vers des Heiligen Qur‘an, das Licht auf Sinn und Vorteile der Ehe wirft, und dieser Vers lautet so:

»und diejenigen, welche sprechen: „Unser Herr, gewähre uns an unseren Frauen und Kindern Augentrost, und mache uns zu einem Vorbild für die Rechtschaffenen«[4. Der Heilige Qur’an, Sure Al-Furqan (25:75)]

Das bedeutet, dass die Gläubigen jene sind, die zu Gott für ihre Frauen und Kinder beten, damit sie zu einer Quelle reiner Freude für sie werden. Und sie beten auch zu Gott, dass Er ihre Frauen und Kinder gut und rechtschaffen mache und sie immer die Führer gottesfürchtiger Menschen sein dürfen.“[5. Fatāwā Hadhrat Masih-e Mau’udAS, S. 154, āriya dharam, Rūḥānī ḫazāʾin, Bd. 10, S.22-23]

 

Hadhrat Kalifatul Masih VABA sagte:

„Die Weisheit hinter der islamischen Eheschließung bzw. deren Bekanntmachung ist jene, dass Mann und Frau, die dem Gebot Allahs entsprechend eine Beziehung als Ehemann und Ehefrau eingehen, bei der Eheschließung versprechen, dass sie versuchen werden, den göttlichen Anweisungen Folge zu leisten, die ihnen vorgetragen wurden. Sie werden versuchen, ihr Leben nach den Versen, die zum Zeitpunkt ihres Nikāḥs rezitiert wurden, zu richten.“[6. Freitagsansprache vom 10.11.2006]

 

Die Vorgehensweise bei der islamischen Eheschließung – Nikāḥ

Das Nikāḥ (die islamische Trauung) kann für die Jama‘at-Mitglieder in Deutschland nur vollzogen werden, wenn gemäß der Anweisung von Hudhur-e-AqdasABA das Counseling stattgefunden hat. Darüber hinaus müssen die Nikāḥ-Formulare von der Abt. Rishta Nata AMJ Deutschland vor dem Nikāḥ (der islamischen Trauung) attestiert werden.

Das Counseling ist eine vertrauliche Sitzung des lokalen Murabbi Sahibs mit dem Bräutigam, der Braut und den Eltern der beiden, in dem die islamische Lehre über das Eheleben und die Verantwortung der Schwiegereltern beleuchtet werden und Ratschläge und Tipps für den neuen Bund der Ehe mitgegeben werden. Darüber hinaus wird die Möglichkeit gegeben, dass der Bräutigam und die Braut zusammen und auch einzeln mit dem lokalen Murabbi Sahib sprechen können, falls sie etwas Vertrauliches besprechen möchten. Es wird dringend empfohlen, unmittelbar nach der Verlobung und spätestens vor der standesamtlichen Trauung und dem Nikāḥ (der islamischen Trauung) das Counseling zu vollziehen, da das Brautpaar hier auch die Möglichkeit hat, organisatorische und rechtliche Fragen über das Nikāḥ (die islamische Trauung) und die Hochzeit zu stellen.

Für die Attestierung Ihrer Nikāḥ-Formulare sind Sie gebeten, die Formulare mit großer Sorgfalt auszufüllen, damit ein reibungsloser Vorgang gewährleistet werden kann. Im Nikāḥ-Formular muss der Wali (Vormund), die Braut und ihre zwei Zeugen und der Bräutigam und seine zwei Zeugen unterschreiben.

Die Braut und der Bräutigam müssen in Anwesenheit ihrer zwei männlichen Zeugen unterschreiben und die Zeugen sollen dies mit ihrem Namen und ihrer Unterschrift ebenfalls bezeugen. Die Zeugen müssen nicht unbedingt die eigenen Brüder sein, sondern können auch Freunde oder Verwandte sein. Dieser Vorgang ist unentbehrlich um das Einverständnis beider Parteien zu gewährleisten, welches die Zeugen bezeugen.

Das Nikāḥ-Formular soll digital ausgefüllt und dreimal ausgedruckt und jeweils unterschrieben werden. Die jeweiligen Formulare dienen später als originale Nikāḥ-Urkunden für die Braut, den Bräutigam und die Abt. Rishta Nata. Neben den Nikāḥ-Formularen wird die Meldebescheinigung des Bräutigams und der Braut benötigt. Falls die standesamtliche Trauung noch nicht vollzogen wurde, ist zumindest die Terminbestätigung der standesamtlichen Hochzeit vorzulegen. Darüber hinaus wird auch das Bestätigungsformular (taṣdīq-form) vom Sadr Jama‘at / Lokal Amir benötigt. All diese Unterlagen sollen zeitig an die Abt. Rishta Nata geschickt werden, damit es zu keiner Verzögerung des Nikāḥs (der islamischen Trauung) kommt. Sie haben die Möglichkeit, die Unterlagen postalisch zu schicken oder persönlich vorbeizukommen. Falls Sie die Dokumente postalisch schicken, werden diese attestiert innerhalb weniger Tagen postalisch zurückgeschickt. Jene, die seit einem Jahr Mitglieder der Jamaat sind, sind gebeten, die standesamtliche Trauung im Zeitraum nach dem Counseling und vor dem Nikāḥ (islamische Trauung) zu vollziehen.

Im Falle eines Nikāḥs (der islamischen Trauung) in Pakistan müssen die Nikāḥ-Formulare viermal angefertigt werden. Das Nikāḥ (die islamische Trauung) in Pakistan ist eine islamische und standesamtliche Trauung zugleich. Deshalb sind die Nikāḥ-Formulare in diesem Fall ein juristisches Dokument, welches weder verändert, durchgestrichen noch überschrieben werden darf. Diese müssen mit großer Sorgfalt ausgefüllt werden. Für die Attestierung der Nikāḥ-Formulare sind das Counseling, die Meldebescheinigung des deutschen Bürgers, das taṣdīq-Formular (Bestätigungsformular) vom Sadr Jamaat / Lokal Amir des deutschen Bürgers und die Nikāḥ-Formulare für die Abt. Rishta Nata Deutschland notwendig.

Alle ausführlichen Informationen für den bürokratischen Ablauf, der vor dem Nikāḥ (der islamischen Trauung) ausgeführt werden muss, erhalten Sie von Ihrem Sadr Jamaat, lokalen Amir, lokalen Sek. Rishta Nata, lokalen Murabbi Sahib oder von der Abt. Rishta Nata.

 

Die Nikāḥ Zeremonie

Das Nikāḥ (islamische Trauung) wird meistens in der Moschee oder unmittelbar vor der ruḫsatāna (Verabschiedung der Braut) vollzogen. Zur Zeit des Heiligen ProphetenSAW wurden Trommeln verwendet, um Eheschließungen anzukündigen. Der Heilige Prophet MuhammadSAW sagte:

أَعْلِنُوْا هَذَا النِّكَاحَ وَاجْعَلُوهُ فِي الْمَسَاجِدِ وَاضْرِبُوا عَلَيْهِ بِالدُّفُوفِ

Macht diese Hochzeit bekannt und haltet sie in der Moschee ab, und schlagt dafür die Trommeln .“[7. Ǧāmiʿu t-tirmiḏī, kitābu n-Nikāḥ, Hadith-Nr. 1089]

 

Hadhrat Musleh Mau’udRA sagte diesbezüglich:

„Der Zweck der Trommeln war es, etwas zu verkünden. Jetzt gibt es ein Mittel der Verkündigung, das den Trommeln weit überlegen ist, nämlich die Zeitungen, in denen Ankündigungen gemacht werden können. Der Zweck, den die Trommeln hatten, ist nun durch andere Mittel erfüllt worden, die besser sind.“[8. Fatāwā Hadhrat Musleh Mau‘udRA, Bd.2, S.240 & Al Fazl 17. Februar 1921, ḫuṭbāt-e maḥmūd, Bd. 3, S. 86]

Beim Nikāḥ müssen der Bräutigam oder sein Vertreter (wakīl) und derVormund (Wali) der Braut oder der Vertreter (wakīl ) des Vormunds (Walis) anwesend sein. Darüber hinaus müssen zwei Zeugen das Nikāḥ (islamische Trauung) bezeugen.

Zu Beginn rezitiert der Imam folgende Verse gemäß der Sunnah (Praxis) des Heiligen ProphetenSAW:

 

  1. „Aller Preis gebührt Allah allein. Wir lobpreisen Ihn. Wir erflehen Hilfe von Ihm. Wir glauben an Ihn. Wir vertrauen auf Ihn. Und wir ersuchen den Schutz Allahs vor dem Unheil unserer Seelen und vor den schlechten Folgen unserer Taten. Wen Allah rechtleitet, so kann keiner ihn irreführen und wen Er für irregegangen erklärt, so kann ihn keiner rechtleiten. Und wir bezeugen, dass keiner anbetungswürdig ist außer Allah und wir bezeugen, dass MuhammadSAW der Diener und Prophet Allahs ist. Darüber hinaus, ich suche Zuflucht bei Allah vor Satan den Verfluchten.“[9. Quelle]

  2. „O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, Der euch aus einem einzigen Wesen erschaffen hat; aus diesem erschuf Er ihm sein Paarwesen und aus beiden ließ Er viele Männer und Frauen sich vermehren. Fürchtet Allah, in Dessen Namen ihr einander bittet und (fürchtet Ihn besonders in der Pflege der) Verwandtschaftsbande. Wahrlich, Allah wacht über euch.”[10. Der Heilige Qur’an: Sure An-Nisa‘ (4:2)]

  3. O die ihr glaubt! Fürchtet Allah und redet das rechte Wort. Er wird eure Werke recht machen für euch und euch eure Sünden vergeben. Und wer Allah und Seinem Gesandten gehorcht, wird gewiss einen gewaltigen Erfolg erreichen.”[11. Der Heilige Qur’an: Sure Al-Ahzab (33:71+72)]

  4. „O die ihr glaubt, fürchtet Allah; und eine jede Seele schaue nach dem, was sie für morgen vorausschickt. Und fürchtet Allah; Allah ist wohl kundig dessen, was ihr tut.”[12. Der Heilige Qur’an: Sure Al-Hashr (59:19)]

 

Nach der Rezitation der Verse wird zunächst eine mündliche Einverständniserklärung zur Eheschließung und der Summe der Morgengabe (ḥaqq mehar) des Bräutigams und des Walis (Vormund der Braut) eingeholt. Danach findet das duʿāʾ (gemeinsames stilles Gebet) statt.

Es wird empfohlen, unmittelbar nach dem Nikāḥ (islamische Trauung) alle drei Nikāḥ-Formulare vom Imam und von zwei Zeugen mit datierter Unterschrift ausfüllen zu lassen. Die nikāḥ-Formulare sollen bei der nächsten Gelegenheit bei der Abt. Rishta Nata eingereicht werden, damit das Brautpaar registriert wird.

 

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