Allah sagt im zweiten Vers der Sura Al-Nisâ:
»O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, Der euch aus einem einzigen Wesen erschaffen hat; aus diesem erschuf Er ihm die Gefährtin, und aus beiden ließ Er viele Männer und Frauen sich vermehren. Fürchtet Allah, in Dessen Namen ihr einander bittet, und (fürchtet Ihn besonders in der Pflege der) Verwandtschaftsbande. Wahrlich, Allah wacht über euch.«(4:2)
Etwas weiter im Heiligen Qur-ân steht geschrieben:
»Und geht gütig mit ihnen um. Wenn ihr eine Abneigung gegen sie empfindet, wer weiß, vielleicht empfindet ihr Abneigung gegen etwas, in das Allah aber viel Gutes gelegt hat.«
(Al-Nisâ; Vers 20)
Die segenreichen Wörter des Heiligen Prophetensaw hierzu lauten:
»Jener, in dessen Haus ein Mädchen geboren wird und er sie gut erzieht – diese Tat kann ihn vor dem Feuer schützen.«
(Bukhari; Kitab-ul-Adaab-e-Baab Rahmat-ul-Waladi wa Taqbieluh wa Mu’anaqatuh)
Anlässlich einer anderen Begebenheit sagte der Heiligen Prophetsaw:
»Der, der Jungs oder Mädchen hat oder die Verantwortung für einen Bruder oder einer Schwester trägt und ihnen Wissen lehrt und für ihre Bedürfnisse des Lebens sorgt – Allah wird ihm als Gegenleistung das Paradies bescheren.«
(Tirmadhi; Abwaab-il-birwazilah)
Der Verheißene Messiasas sagt bezüglich der Rechte der Frau:
»Es gibt keine zweite Religion, die die Rechte der Frau derart schützt, wie dies der Islam lehrt. Zusammenfassend sagt der Islam . So wie Männer Rechte gegenüber Frauen haben, haben auch Frauen diese gegenüber Männern. Es kommt zu Ohr, dass einige Leute die armen Frauen wie Schuhe behandeln und sie verachtende Aufgaben erfüllen müssen. Sie werden beschimpft. Sie werden gedemütigt. Sie werden derart mit der Pflicht des Verhüllens auferlegt, dass sie nicht frei Leben können. Die Beziehung zwischen Ehemann und Ehefrau sollte wie eine feste und vertrauenswürdige Freundschaft sein. Für die Charakterformung und der erste Zeuge beim Kontakt zu Allah sind eben diese Frauen verantwortlich. Wenn die Beziehung zu diesen nicht aufrichtig ist, wie kann dann die Rechtleitung Allahs erlangt werden. Der Heilige Prophetsaw sagt: „Gut ist jener, der gut zu seiner Familie ist.“«
(Malfoozat, Band 5, Seite 417-418)
Hadhrat Khalifat-ul-Masih-ul-Awalrs sagt:
» Wir sind der großartige Gott, allhörend, allwissend. Er sagt … Schau dir schließlich das Resultat an, dass sobald sie aufgehört haben den Frauen ihren Anteil zu geben, erobern die Hindus eben diese Gebiete zurück. Die Großherren die einst große Felder besaßen, besitzen jetzt nur noch wenige Hektar. Dies deshalb, weil in Vers 15 der Sura Al-Nisâ steht: (und ihm wird schmähliche Strafe). Was für ein Beweis wird noch benötigt. Die Untaten gegenüber den Frauen haben große Massen angenommen.«
(Haqaiq-ul-Furqan, Band 1, Seite 300)
Hadhrat Musleh-Maudrs hat anlässlich der Jalsa Salana Qadian 1937, während er das Versprechen von den stehenden Teilnehmern zur Sharia-gemäßen Einhaltung der Beteiligung der Frau abnahm, gesagt:
»Ich denke es ist nun an der Zeit, dass jede Person den Eid ablegt sich in Zukunft daran zu halten. Er wird seiner Tochter, Schwester, Ehefrau und Mutter die Beteiligung geben, die ihnen gemäß der Sharia zusteht. Sollte er nicht bereit sein diese Bedingung einzuhalten, dann sollte er sich von uns trennen. Schließlich sollte in jeder Jamaat darauf geachtet werden und Personen, die diese Tatsache nicht umsetzen, begutachtet werden sollten, um zu prüfen, was vorzunehmen wäre. Sollte die Person hernach immer noch nicht bereit sein die Vorgaben einzuhalten, dann ist sie der Gemeinde auszuschließen. Damit in Zukunft niemand behaupten kann, dass hier der Sharia widersprochen wird.«
(Inqlab Haqiq, Anwar-ul-Islam Band 15, Seite 107 – 109)
Hadhrat Khalifat-ul-Masih-ul-Salisrh erwähnt während der Majlis-e-Mashawrat 1982, sich auf den Vorschlag der Beteiligung am Erbe für die Frauen beziehend:
»Wir akzeptieren keinen Mann, der diese Vorschrift (Rechte der Frau) nicht einhält. … Ich werde in der ganzen Jamaat kundgeben, dass jede unserer Mädchen, die vom Erbe ausgeschlossen wurde, mich anschreiben soll. Auch sie tragen diese Verantwortung. Wenn sie mich anschreibt, werde ich ihr Hals in die Hände nehmen.«
(Bericht Majlis-e-Mushawrat 1982, Seite 165)
Hadhrat Khalifat-ul-Masih-ul-Raberh sagt bezüglich der Rechte der Frau:
»Bezüglich der Stellung der Frau in der islamischen Gesellschaft; Solange wir nicht eine außergewöhnlich reine und glückliche und paradiesische Gesellschaft entwickeln, solange werden die Völker der Welt nicht auf diese wunderbare Lehre aufmerksam. Den Frauen der Welt muss auffallen, dass Ahmadi-Frauen glücklicher, zufriedener sind. In ihrem Haus ist das Paradies, unter ihren Füßen ist das Paradies. Auch kommende Generationen vermitteln sie die Botschaft des Paradieses. Und sie rufen die jetzige Generation zum Paradies. … Möge Allah uns die Fähigkeit geben, dass wir die Rechte der Frauen erfüllen können. Die Jamaats sollten dies sicherstellen und mit Liebe und Geborgenheit … für Rechtleitung sorgen.«
(Khutbat-e-Tahir, Band 2, Seite 47 – 49)
Hadhrat Khalifat-ul-Masih-ul-Khamizatba erläutert die Rechte der Frau wie folgt:
»Die Menschen halten die Rechte der Frau nicht ein. Sie werden nicht respektiert und ihr rechtmäßiger Anteil wird ihnen nicht zugeteilt. Auch jetzt noch gibt es solche Fälle. Sicherlich gibt es diese Fälle auch anderswo, wo der Frau ihr Anteil nicht zugestanden wird. Im Erbe wird ihnen nicht das zugerechnet, was ihrem Recht entspricht.«
(Khutbat-e-Masroor, Band 1, Seite 115)
Möge Allah uns die Fähigkeit geben, diese Lehre zu verinnerlichen. Ameen.



